Den Beschluß zur Trassenführung über die Reichenhainer Straße hätte sich der Planungs-, Bau und Umweltausschuss (PBUA) auch sparen können. Nach schriftlicher Auskunft der Landesdirektion Sachsen beinhaltet der Beschluss ausdrücklich nur eine Empfehlung an den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS). Der ZVMS wäre an diesen Beschluß nicht gebunden.
Der Beschluß kann daher nur als politische Willensäußerung verstanden werden, der eine rechtliche Wirkung nicht entfaltet. Damit besteht weiterhin keine Rechtssicherheit für den ZVMS.
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