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Planfeststellungsverfahren – Einwendungsfrist läuft am 7. April 2015 ab

Posted On 4 Apr., 2015 - By Uwe Warschkow - With 1 Kommentar

Einwendungen im Planfeststellungsverfahren können nur noch bis zum 7. April 2015 erhoben werden. Danach sind Einwendungen gegen das Planverfahren zum Bau einer Schienentrasse über die Reichenhainer Straße und die damit verbundene Fällung der Baumallee nicht mehr möglich.

Wer noch Einwendungen erheben möchte, kann das Vordruckmuster nutzen, das den ausgelegten Planungsunterlagen beigefügt war.

Folgende Einwendungen wurden bereits erhoben und können hier nachgelesen werden:

Stellungnahme BI Stadtbahn Chemnitz e.V.

Private Einwendungen U. Warschkow

Private Einwendungen durch Mieter 

This Post Has 1 Kommentar

  1. Patt sagt:
    4. April 2015 um 19:55 Uhr

    Viel Erfolg, bleiben Sie wehrhaft. Es ist mehr als bedauerlich, wie diese schöne Allee geopfert werden soll.

    Antworten

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